Notdienst 

Da wir alle mit Leib und Seele Tierärztinnen und auch selber alle Tierbesitzerinnen sind, ist es uns (auch wenn es mit grossen Einschränkungen für unser Privatleben verbunden ist) eine Herzensangelegenheit, die uns anvertrauten Pferde auch im Notfall bestens versorgt zu wissen. 

Da wir als Praxis alleine dies aber nicht für alle Tage rund um die Uhr bewerkstelligen können, haben wir eine seit fast 20 Jahren perfekt funktionierende Notdienstkooperation mit der Tierarztpraxis R.Heinrich und H.Kley aus Monheim. So erreichen Sie im Notfall unter der Nummer 

0171 7772266 zu jeder Zeit einen Tierarzt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in im Notdienst in der Regel keine Kapazitäten für Fremdkund*innen frei haben. 

Sollte es im Einzelfall doch mal möglich sein, auch Pferden, die bis dahin nicht zu unserer Kundschaft gehört haben, im Notfall zu helfen, so müssen wir auf einer Anzahlung in bar in Höhe von 300 Euro bestehen. 

 

GOT 

Bei der Vergütung unserer Leistungen richten wir uns nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), gültig vom 22.11.2022. 

Dass es zu einem Zeitpunkt, an dem alle Kosten gestiegen sind, auch zu einer zum Teil deutlichen Erhöhung der Vergütung der Tierärztlichen Leistungen gekommen ist, hat zu einigem Unmut bei den Patientenbesitzer*innen geführt. Dies ist verständlich, doch möchte ich zu bedenken geben, dass eben gerade jetzt auch für uns alle Kosten, wie Verbrauchsmaterial, Gerätschaften, Fahrzeugkosten, Energiekosten und nicht zuletzt auch unsere Lebenshaltungskosten stark steigen. 

Mit der alten GOT wäre uns ein Aufrechterhalten der Praxis mit dem gewohnten hohen Standard und insbesondere das Anbieten eines Notdienstes nicht mehr lange möglich gewesen!!! 

Die letzte umfassende Erhöhung der GOT hatte vor 24 Jahren stattgefunden. 

Und die jetzt gültige GOT wurde von der Bundesregierung aufgrund eines Gutachtens einer unabhängigen Wirtschaftsberatergruppe erlassen. Diese hatten errechnet, welche Gebühren zum Zeitpunkt Anfang 2022 zur Kostendeckung einer modernen Tierarztpraxis nötig sind. Das bedeutet, dass die durch den Ukrainekrieg verursachte Inflation noch gar nicht mit eingerechnet ist. 

Bei der GOT handelt es sich um ein Bundesgesetz, und sie ist somit für alle Tierärzt*innen bindend. 

Das Inrechunungstellen eines Hausbesuches wird von allen offiziellen Stellen eindeutig beurteilt. 

Ein Hausbesuch muss pro Pferdebesitzer*innen und nicht pro angefahrenem Stall berechnet werden. 

(siehe auch die Homepage der Bundestierärztekammer) 

Möglicherweise kann eine Krankenversicherung, zumindest für jüngere Pferde, eine Hilfe darstellen. 


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